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   OVG Niedersachsen, 19.09.1993 - 2 L 87/90   

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OVG Niedersachsen, 19.09.1993 - 2 L 87/90 (https://dejure.org/1993,6724)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.09.1993 - 2 L 87/90 (https://dejure.org/1993,6724)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. September 1993 - 2 L 87/90 (https://dejure.org/1993,6724)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Dienstfreistellung; Beamter; Versetzung in den Ruhestand; Amtsärztliches Gutachten; Äußere Einwirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Dienstfreistellung; Beamter; Versetzung in den Ruhestand; Amtsärztliches Gutachten; Äußere Einwirkung

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.04.1970 - II C 49.68

    Qualifizierung eines Schlaganfalls als Dienstunfall - Herabsetzende Reden und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.1993 - 2 L 87/90
    Denn auch in diesen Fällen wird die körperliche und seelische Verfassung des Beamten durch Umstände beeinflußt, die von außen her auf ihn eindringen und einen Körperschaden verursachen (vgl. BVerwGE 35, 133, 135).
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2017 - 5 LB 124/16

    Dienstliche Gespräche als "äußere Einwirkungen" im Sinne des Dienstunfallrechts;

    Dieses Merkmal hat den Zweck, äußere - d. h. in der Außenwelt auftretende - Vorgänge von krankhaften Vorgängen im Inneren des menschlichen Körpers abzugrenzen (BVerwG, Urteil vom 24.10.1963 - BVerwG 2 C 10.62 -, juris Rn. 20; Urteil vom 9.4.1970 - BVerwG 2 C 49.68 -, juris Rn. 12f.; Nds. OVG, Urteil vom 8.12.1993 - 2 L 87/90 -, juris Rn. 5; Groepper/Tegethoff, a. a. O., § 31 BeamtVG Rn. 40).

    Vor diesem Hintergrund kann grundsätzlich auch ein äußerer Umstand, der zunächst eine psychische Reaktion ("Schrecken", "seelischer Schock") bewirkt, die ihrerseits zu schädlichen Vorgängen im Körper des betroffenen Beamten führt, das Tatbestandsmerkmal der "äußeren Einwirkung" erfüllen (BVerwG, Urteil vom 9.4.1970, a. a. O., Rn. 13 bis 15; Nds. OVG, Urteil vom 8.12.1993, a. a. O., Rn. 5; OVG NRW, Urteil vom 6.5.1999 - 12 A 2983/96 -, juris Rn. 48).

  • OVG Saarland, 24.06.2019 - 1 A 235/18

    Nicht-körperliche Einwirkungen als äußere Einwirkungen im Sinne des

    Nur in einem solchen Fall gebe es eine innere Rechtfertigung, dem Beamten über die auch in diesen Fällen stets zu gewährenden Beihilfeleistungen hinaus den besonderen Schutz des Dienstunfallfürsorgerechts zukommen zu lassen.(siehe hierzu auch BayVGH, Urteil vom 20.6.2016 - 3 ZB 14.1450 - Juris, Rdnr. 10, zur Eröffnung einer dienstlichen Beurteilung, die nicht den Erwartungen des Beamten entspricht, "soweit sich der Inhalt und die Umstände der Eröffnung in sozialadäquatem Rahmen halten"; außerdem Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Auflage, Seite 392 Fn 8 mit Hinweis auf Niedersächsisches OVG, Urteil vom 8.12.1993 - 2 L 87/90 - (n.v.), wonach es keine Folge einer "äußeren Einwirkung" sei, wenn ein Beamter aufgrund der Eröffnung (Aushändigung) eines amtsärztlichen Gutachtens psychische oder psychosomatische Störungen erleide, und zwar ungeachtet dessen, dass sich bei ihm deswegen eine "innere Erregung" eingestellt habe, weil das Gutachten seiner Ansicht nach unrechtmäßig zustande gekommen sei).
  • OVG Saarland, 20.03.2020 - 1 A 186/19

    Vorliegen eines Dienstunfalls infolge psychischer Einwirkungen

    Nur in einem solchen Fall gebe es eine innere Rechtfertigung, dem Beamten über die auch in diesen Fällen stets zu gewährenden Beihilfeleistungen hinaus den besonderen Schutz des Dienstunfallfürsorgerechts zukommen zu lassen.(siehe hierzu auch BayVGH, Urteil vom 20.6.2016 - 3 ZB 14.1450 - Juris, Rdnr. 10, zur Eröffnung einer dienstlichen Beurteilung, die nicht den Erwartungen des Beamten entspricht, "soweit sich der Inhalt und die Umstände der Eröffnung in sozialadäquatem Rahmen halten"; außerdem Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Auflage, Seite 392 Fn 8 mit Hinweis auf Niedersächsisches OVG, Urteil vom 8.12.1993 - 2 L 87/90 - (n.v.), wonach es keine Folge einer "äußeren Einwirkung" sei, wenn ein Beamter aufgrund der Eröffnung (Aushändigung) eines amtsärztlichen Gutachtens psychische oder psychosomatische Störungen erleide, und zwar ungeachtet dessen, dass sich bei ihm deswegen eine "innere Erregung" eingestellt habe, weil das Gutachten seiner Ansicht nach unrechtmäßig zustande gekommen sei).
  • VG Frankfurt/Main, 31.08.2009 - 9 K 354/09

    Personalgespräch als Dienstunfall

    Das gilt auch für Personalgespräche (SchlHOVG U. v. 26.11.1993 - 3 L 99/93 - juris; SächsOVG B. v. 24.3.2009 - 2 B 353/07 - juris; vgl. auch NdsOVG U. v. 8.12.1993 - 2 L 87/90 - juris).
  • OVG Saarland, 29.01.2021 - 1 A 253/20

    Dienstunfall, äußere Einwirkung, psychische Einwirkung, Sozialadäquanz,

    Das Verwaltungsgericht hat in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [BVerwG, Beschluss vom 11.10.2018 - 2 B 3.18 -, Juris, Rdnr. 14; Urteile vom 9.4.1970 - 2 C 49.68 -, BVerwGE 35, 133, 135 und vom 24.10.1963 - 2 C 10.62 -, BVerwGE 17, 59, 61 ff.] und des Senats [siehe den zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss des OVG des Saarlandes vom 24.6.2019 - 1 A 235/18 - mit Hinweisen auf Bayerischer VGH, Urteil vom 20.6.2016 - 3 ZB 14.1450 -, Juris, Rdnr. 10 sowie Niedersächsisches OVG, Urteil vom 8.12.1993 - 2 L 87/90 - (n.v.)] die rechtlichen Maßstäbe, denen zufolge nicht körperliche, psychische Einwirkungen äußere Einwirkungen im Sinne des Dienstunfallrechts darstellen, zutreffend aufgezeigt.
  • VG Saarlouis, 30.06.2017 - 2 K 1959/15

    Anerkennung eines Personalgesprächs als Dienstunfall (hier: verneint)

    So hat das OVG Lüneburg mit Urteil vom 08.12.1993 -2 L 87/90-, juris, entschieden, dass keine äußere Einwirkung vorliege, wenn ein Beamter aufgrund der Eröffnung bzw. Aushändigung eines amtsärztlichen Gutachtens psychische bzw. psychosomatische Schäden erleide.
  • VG Gelsenkirchen, 29.11.2010 - 12 K 5451/09

    Dienstunfall; äußere Einwirkung; Umsetzung; atmosphärische Störung;

    OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. November 1993 - 3 L 99/93 - OVG Sachsen, Beschluss vom 24. März 2009 - 2 B 353/07 - VG Frankfurt, Urteil vom 31. August 2009 - 9 K 354/09.F - vgl. auch OVG Niedersachsen, Urteil vom 8. Dezember 1993 - 2 L 87/90 - (juris).
  • BVerwG, 02.07.1998 - 2 B 132.97

    Anforderungen an die Darlegung der Beschwerde - Formelle Voraussetzungen der

    Entsprechendes gilt für die auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO und § 127 Nr. 1 BRRG gestützten Rügen, die angefochtene Entscheidung weiche von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Februar 1997 - 5 AZR 987/94 - <NZA 1997, 821 [BAG 19.02.1996 - 5 AZR 982/94]>, von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1963 - BVerwG 6 C 157.60 - , vom 24. Oktober 1963 - BVerwG 2 C 10.62 - und vom 9. April 1970, BVerwGE 35, 133 [BVerwG 09.04.1970 - II C 49/68], sowie dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 1993 - 2 L 87/90 - <OVGE 44, 400> - ab.
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